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VGH Bayern, 30.05.2022 - 4 ZB 21.2661 |
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- BAYERN | RECHT
GO Art. 21; BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; Markthallen-Satzung der Landeshauptstadt München
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem gewerberechtlichen Verfahren (Widerruf der Zuweisung von Marktständen) - rewis.io
Öffentliche Einrichtung, Widerruf von Zuweisungen für die Benutzung der Großmarkthalle, Steuerhinterziehung durch den Geschäftsführer und Alleingesellschafter des Zuweisungsempfängers als Widerrufsgrund, Ausschluss als untaugliches milderes Mittel
Verfahrensgang
- VG München, 05.05.2021 - M 7 K 19.6512
- VGH Bayern, 30.05.2022 - 4 ZB 21.2661
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VG München, 05.05.2021 - M 7 K 19.6510
Widerruf von Zuweisungen auf dem Betriebsgelände
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2022 - 4 ZB 21.2661
Jedenfalls ist die Bewertung im angefochtenen Urteil (Rn. 35 in Verbindung mit in Bezug genommenen Gründen des Urteils im Verfahren M 7 K 19.6510, dort Rn. 28 ff.) nicht zu beanstanden, wonach die der Verurteilung vom 4. September 2018 zugrundeliegenden Straftaten als strafbare Handlungen in einem schwerwiegenden Fall i.S.d. § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 Buchst. a Alt. 2 Markthallen-Satzung zu werten sind und dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf dem Lebensmittelmarkt nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.Im angefochtenen Urteil (Rn. 37 in Verbindung mit den in Bezug genommenen Gründen des Urteils im Verfahren M 7 K 19.6510, dort Rn. 36) wird ausgeführt, es sei nicht zu erwarten, dass ein (bloßer) Marktausschluss im vorliegenden Einzelfall angesichts der Höhe der verhängten Gesamtfreiheits- bzw. -geldstrafe eine weitere ins Gewicht fallende Abschreckungswirkung entfalten würde.
Das Verwaltungsgericht (Urteil Rn. 37 in Verbindung mit in Bezug genommenen Gründen des Urteils im Verfahren M 7 K 19.6510, dort Rn. 36, und Rn. 41) hat zu Recht angenommen, dass ein Ausschluss nach § 16 der Markthallen-Satzung im vorliegenden Fall keine geeignete Maßnahme gewesen wäre und deshalb nicht als milderes Mittel in Betracht kam.
- VG München, 07.01.2016 - M 7 S 15.5129
Sofortvollzug des Ausschlusses aus Münchener Großmarkthalle wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2022 - 4 ZB 21.2661
In dem von der Klägerin genannten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München wurde ausweislich des Beschlusses vom 7. Januar 2016 (Az. M 7 S 15.5129, M 7 K 15.5128 - juris) nicht thematisiert, ob anstelle des oder zusätzlich zum streitgegenständlichen Ausschluss aus der Großmarkthalle ein Zuweisungswiderruf denkbar gewesen wäre.Auf den einzigen von ihr genannten Fall, welcher der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 7. Januar 2016 (Az. M 7 S 15.5129, M 7 K 15.5128) zugrunde lag, kann sie sich aus den oben genannten Gründen nicht zur Begründung eines Anspruchs auf Gleichbehandlung berufen.
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2022 - 4 ZB 21.2661
Eine solche "gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit" ist z.B. bei steuerlichen Pflichtverletzungen gegeben (vgl. BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - BVerwGE 152, 39 Rn. 17). - BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2022 - 4 ZB 21.2661
Die Klägerin hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32 m.w.N.). - VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CS 17.2083
Erfolgloser Eilantrag gegen den Widerruf der Zuweisung eines Verkaufsstandes auf …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2022 - 4 ZB 21.2661
Wie der Senat in seinem Urteil vom 10. April 2018 (4 CS 17.2083 - BayVBl 2018, 820 Rn. 22) ausgeführt hat, dürften die für die gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung geltenden Anforderungen auf den Widerruf einer von der Beklagten selbst kraft ihres Selbstverwaltungsrechts verliehenen öffentlich-rechtlichen Rechtsposition nicht vollumfänglich übertragbar sein, ungeachtet der sachlichen Nähe der Regelungsgegenstände.
- VGH Bayern, 30.05.2022 - 4 ZB 21.2675
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen die Ablehnung einer Zuweisung für die …
Die Klägerin verweist auf ein faktisch fortbestehendes Zuweisungsverhältnis, das sie insbesondere mit der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Widerruf von Zuweisungen (vgl. Verfahren 4 ZB 21.2661) begründet.Im Übrigen ist die Argumentation der Klägerin insoweit nicht schlüssig, als die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 4 ZB 21.2661 mittlerweile gemäß § 80b Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VwGO geendet hat.